AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen der EKM GmbH

I. Allgemeines – Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und
unseren Kunden.
Wir sind die
EKM GmbH, Vor dem Haßel 8 c, 21438 Brackel, Amtsgericht Lüneburg HRB 110643, vertreten durch die
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin Carmen Grönboldt, Tel: +49 (0)4185 4027, Fax: +49 (0)4185 4123, E-Mail:
info@ekm-messtechnik.de.
Kunden (im Folgenden auch Besteller genannt ) im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Unternehmer, d.h. natürliche
oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder
selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer
Geltung ausdrücklich zu.

II. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere schriftliche Annahmeerklärung.
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Bei
Rahmenbestellungen und Mengenkontrakten bezieht sich diese Erklärung auf die Gesamtmenge. Unabhängig davon
verpflichtet sich der Kunde bei Rahmenbestellungen und Mengenkontrakten zum Abruf und zur Abnahme der
Gesamtmenge in dem vereinbarten Zeitraum.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer.
Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines
kongruenten Deckungsgeschäfts mit dem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich
zurückerstattet.

III. Versendung, Versicherung, Gefahrübergang

Wir versenden Ware auf Verlangen des Kunden auf dessen Kosten.
Versendete Ware wird von uns auf Kosten des Kunden gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert, es sei denn,
dass anderes schriftlich vereinbart ist.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim
Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der
Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

IV. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise sind bindend und verstehen sich ab Lieferstelle zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der Ware innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsfrist den Kaufpreis
zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Kunde hat während des Verzuges die Geldschuld mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
Die Aufrechnung ist uns gegenüber nur mit von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis
beruht.

V. Lieferung, Lieferfristen

Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen
des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Sofern wir durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und durch zumutbare Aufwendungen nicht zu
vermeidende Ereignisse an der Erfüllung unserer Lieferpflichten gehindert sind, verlängert sich die Lieferfrist in
angemessener Weise.
Wird durch derartige Ereignisse die Lieferung nicht nur vorübergehend unmöglich oder für uns unzumutbar, so sind wir
berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt nicht, sofern wir das Ereignis zu vertreten haben. Wir
informieren den Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit und erstatten Gegenleistungen des
Kunden unverzüglich.
Teillieferungen werden von uns nur auf Wunsch des Kunden vorgenommen. Anfallende Mehrkosten trägt der Kunde.
Unberechtigte Rücklieferungen können wir nach unserer Wahl annehmen oder auf Kosten des Kunden zurücksenden.

VI. Eigentums- und Urheberrechte

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem
Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen,
Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.

VII. Gewährleistung und Mängelrüge

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Soweit gesetzlich keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind verjähren Mängelansprüche in 12 Monaten nach
erfolgter Anlieferung der Ware beim Besteller. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so werden wir
die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets
Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller –
unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit. Als vereinbarte
Beschaffenheit gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder
Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Weiter bestehen
Mängelansprüche nicht bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder
Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger
Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag
nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten Stoffe (Leiterplatten, Bauteile etc.) beigestellt oder werden
unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus
entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

VIII. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz,
sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem
Vertrag schriftlich niedergelegt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche
gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt,
bzw. diese Lücke ausfüllt.

Stand: Oktober 2020